Qualifizierte Assistenz (ehemals ambulante Betreuung)

Es besteht die Möglichkeit, durch die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straso qualifiziert assistiert (ehemals: ambulant betreut) zu werden. Das bedeutet, dass einzelne Menschen, die ihren Alltag aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer chronisch mehrfachen Abhängigkeitserkrankung nicht mehr alleine bewältigen können, eine intensive und individuelle Hilfe auf Basis von bewilligten Fachleistungsstunden erhalten können. Die gesetzliche Grundlage hierfür wird seit dem 01.01.2020 im § 113 ff SGB IX beschrieben (bis 31.12.2019 im  §§ 53 und 54 SGB XII).